Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB Mementos Fitness
ALLGEMEINES
Mementos Fitness David Schoch – nachfolgend Mementos Fitness genannt – bietet verschiedene Dienstleistung im Bewegungs- und Gesundheitsbereich (z.B. Personal Trainings, Trainingsplanerstellung, Ernährungsberatungen, Firmenfitness etc.) an – nachfolgend Dienstleistung genannt.
Aufgrund der Einfachheit wird im Folgenden auf die weibliche Schriftform verzichtet.
Eine Annahme und Bestätigung der von Memementos Fitness angebotenen Dienstleistungen kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Die Schriftform ist nicht zwingend, wird aber bevorzugt. Ab dem Moment der gegenseitigen Übereinkunft oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung kommt ein rechtskräftiger Vertrag zwischen Klient und Mementos Fitness zustande. Der Klient erklärt somit, dass die vorliegenden AGB anerkannt wurden. Mit Abschluss eines Vertrages erwirbt der Kunde das Recht auf die Teilnahme an der vereinbarten Anzahl von Dienstleistungen zu dem vereinbarten Preis.
Sofern nicht anders vereinbart, findet jegliche Betreuung nur zwischen Mementos Fitness und einem oder zwei Klienten statt. Wird eine Dienstleistung gegenüber mehr als zwei Klienten erbracht, anerkennt jeder Klient/Teilnehmer ab Beginn der ersten Konsumation der Dienstleistung die vorliegenden AGB und Bedingungen von Mementos Fitness an. Dafür ist nicht zwingend die Einholung des Einverständnisses oder die Unterschrift jedes Teilnehmers nötig. Dasselbe gilt für jegliche Kontakte / Geschäftsbeziehungen die mit dritten Personen entstehen: Es gelten stets die AGB und Bedingungen von Mementos Fitness.
Die vereinbarte Trainings- und Gesundheitsbetreuung versteht sich als zeitbestimmte Dienstleistung und untersteht den gesetzlichen Bestimmungen des einfachen Auftrags gemäss Art. 394 ff. OR.
COACHINGS UND TRAININGS
Vor dem Beginn eines Coachings findet eine schriftliche Erfassung der Ausgangslage des Klienten mittels Fragebogen statt. Die Inanspruchnahme eines Personal Trainings sollte prinzipiell nur bei körperlicher und geistiger Gesundheit erfolgen. Mit dem Fragebogen werden Ziele, sowie medizinische und gesundheitliche Grundinformationen eingeholt. Der Klient ist verpflichtet, die Fragen wahrheitsgetreu und vollständig zu beantworten und Mementos Fitness über eventuelle Änderungen des Gesundheitszustandes und/oder einer aktuellen ärztlichen Behandlung sofort zu informieren. Der Klient ist weiter verpflichtet, sich eine ärztliche Unbedenklichkeit einzuholen oder eigenverantwortlich durch geeignete Massnahmen sichergestellt zu haben, körperlich und geistig gesund zu sein.
Wenn nicht anders abgemacht dauert ein Termin 60 Minuten. Das Training startet zu dem vereinbarten Zeitpunkt und Verspätungen gehen auf Kosten der verspäteten Partei. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15 Minuten verrechnet. Es können auch kürzere Trainingseinheiten vereinbart werden, jeweils auf volle 15 Minuten.
Bei einem kurzfristigen Ausfall, vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen (z.B. saisonal bedingt oder durch bauliche Aktivitäten verursacht) oder Änderungen in der Angebotsauswahl von Mementos Fitness können von Seiten des Klienten keine Ersatzansprüche oder Preisreduktionen geltend gemacht werden. Bei bereits erfolgter Bezahlung wird die Stunde dem Klienten gut geschrieben.
Wird ein Termin mindestens 24h im Voraus von Kundenseite abgesagt, so wird versucht diese Stunde innerhalb zwei Wochen nachzuholen. Hierfür stellt Mementos Fitness mindestens 4 Termine zur Verfügung. Wird kein Termin gefunden, oder der Termin wird kurzfristiger abgesagt, so verfällt das Anrecht auf diesen Termin.
Kann Mementos Fitness einen Termin nicht wahrnehmen, so wird der Termin entweder innerhalb zwei Wochen nachgeholt oder an die Abodauer angerechnet.
Bereits bezahlte Dienstleistungen sind, sofern anwendbar, auf andere übertragbar.
PREISPOLITIK
Grundsätzlich wird das Honorar einer vereinbarten oder bezogenen Dienstleistung direkt nach der ersten Konsultation, spätestens aber nach 20 Tagen in bar oder per Überweisung vollständig beglichen. Ratenzahlungen sind mit zusätzlichem Aufpreis von 20.- ebenfalls möglich.
Ein Coaching findet, falls nicht anders abgemacht, im Personal Training Studio von Mementos Fitness in 3097 Liebefeld statt. Wünscht der Klient, dass das Coaching an einem anderen Ort (z.B. beim Klienten zuhause) stattfindet, so ist eine Anreisedistanz von 10km im Preis inbegriffen. Beträgt die Anreisedistanz mehr als 10km, so wird der Arbeitsweg zusätzlich verrechnet und mit dem Klienten vorgängig besprochen.
Nicht im vereinbarten Stundenhonorar inbegriffen sind Miete von Örtlichkeiten wie Sporthallen, Fitness-Centern, Sportanlagen, etc.
Mementos Fitness behält sich das Recht vor, alle Preise und Konditions-bedingungen zu jedem Zeitpunkt abzuändern. Betrifft eine solche Änderung den Klienten, so wird dieser im Vorfeld darüber informiert.
Die Mehrwertsteuer ist bei allen auf der Website angegebenen oder sonst kommunizierten Preisen inklusive.
HAFTUNG UND VERSICHERUNG
Das Befolgen jeglicher Ratschläge und Anweisungen erfolgt auf eigenes Risiko und Verantwortung. Gleiches gilt für das Training unter Beaufsichtigung oder ohne direkte Betreuung durch den Personal Trainer. Der Klient ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Restrisiko besteht.
Wenn mehrere Fragen zur Gesundheitsabklärung (obligatorischer Gesundheitsfragebogen) mit Ja beantwortet wurden, besteht ein erhöhtes gesundheitliches Risiko. Mit der Unterschrift des Gesundheitsfragebogens bestätigt der Klient, dass er sich dessen bewusst ist. Es wird empfohlen, vor der Aufnahme des Trainings eine ärztliche Abklärung einzuholen.
Die Haftung für Schäden jeglicher Art im Zusammenhang mit einem Personal Training wird ausgeschlossen. Versicherung ist Sache des Klienten. Der Klient schliesst alle Haftungsansprüche gegenüber Mementos Fitness, die aus allfälligen gesundheitlich-medizinischen Problemen als Folge des Trainings entstehen, ausdrücklich aus. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.
DIVERSES
Beide Parteien verpflichten sich gemäss ZGB 28 nicht negativ über die Person bzw. Produkte oder Dienstleistungen des anderen zu äussern oder dessen Reputation und Prestige zu beeinträchtigen.
Der Personal Trainer hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmassnahmen bekannt gewordenen Informationen des Klienten Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Rahmenvereinbarung hinaus.